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31.08.2021 08:41 Alter: 3 yrs
Von: AlT

Informationen zum Schulbetrieb im heurigen Schuljahr


Liebe Jugendliche, liebe Eltern;

Ich freue mich schon auf unseren Beginn im Herbst. Bitte vergesst nicht, dass die Schule nach wie vor unter COVID 19 Bestimmungen startet. Ich habe für euch die wesentlichen Eckpunkte zusammengefasst: 
Aufbauend auf den Entwicklungen der Infektionszahlen und den damit verbundenen Rahmenbedingungen wird die Aktivierung des Schulbetriebs in den folgenden Eckpunkten erläutert. Darauf aufbauend werden alle erforderlichen Detailregelungen rechtzeitig bekannt gegeben.

Für die ersten drei Wochen gilt eine sogenannte Sicherheitsphase.

  • In den ersten drei Schulwochen werden alle Schülerinnen jeweils dreimal pro Woche getestet, auch jene, die bereits genesen oder geimpft sind. Zweimal pro Woche findet der gewohnte Antigen Schnelltest statt („Nasenbohrer“-Test), ein Test pro Woche wird als PCR-Test mit Mundspülung durchgeführt.
  • In der Sicherheitsphase tragen alle Personen (außerhalb der Unterrichts- und Gruppenräume) einen MNS.

Schulbeginn

Alle Klassen beginnen im Normalbetrieb. Der Fokus liegt auf der Rückkehr der schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler. Erstes Ziel soll sein, Versäumtes aufzuholen und gemeinschaftliche Regeln wieder zu etablieren.

  • Schutz & Hygiene

Der Schulbetrieb wird unter Einhaltung der in der Zusammenfassung genannten Hygiene-Auflagen stattfinden. Diese sind in einem Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammengefasst und bauen auf den Vorgaben des Gesundheitsministeriums auf.

  • Anwesenheit der Schüler

Schülerinnen, die bzw. deren Erziehungsberechtigte einer Risikogruppe angehören oder die sich im Zusammenhang mit COVID-19 stehenden Gründen nicht in der Lage sehen, am Präsenzunterricht teilzunehmen, kann auf Antrag die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht aus wichtigen Gründen für maximal eine Woche erteilt werden. Weitere Anträge sind möglich – in diesem Fall ist jedoch ein einschlägiges fachärztliches Attest vorzulegen. Hier liegt ein gerechtfertigtes Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen vor.

Ungeimpfte Schülerinnen, die die o.a. Präventionsmaßnahmen nicht erfüllen, sind von der Schulleitung über die Konsequenzen der Nichtbefolgung zu belehren. Im Falle von minderjährigen Schülerinnen sind deren Erziehungsberechtigte darüber aufzuklären. Bei Nichtbefolgung der Präventionsmaßnahmen befinden sich diese Schülerinnen ab dem auf das Gespräch folgenden Tag im ortsungebundenen Unterricht. Sie informieren sich über die zu erbringenden Leistungen und bearbeiten Arbeitsaufträge selbständig. Sie haben sich nach Maßgabe der Möglichkeiten an der Erarbeitung des Lehrstoffes zu beteiligen.

Die Bestimmungen für die Schülerinnen im Detail:

1. Die Anreise zur Schule

Ihr müsst nach wie vor einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen und den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhalten.

2. Das Eintreffen in der Schule

Beim Betreten der Schule gilt:

  • Ansammlung von Schülern ist auf jeden Fall zu vermeiden! Haltet euch bitte im Pausenhof immer in einem angemessenen Abstand auf.
  • Das Betreten des Hauses wird beim Eintreffen zeitlich gestaffelt! Schülerinnen können ab 07.30 schon direkt in ihr Haus gehen.
  • Unmittelbar nach dem Betreten der Schule gilt: Hände waschen! Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung abwechselnd in der Klasse gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen oder die Hände unter Verwendung von Händedesinfektionsmitteln (bei Anwesenheit der Aufsichtspersonen) reinigen. Das Händedesinfektionsmittel sollte nur beim Schuleingang verwendet werden. Es muss 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein.

3. Während der Unterrichtszeit

  • Hände waschen! Das gründliche Händewaschen gilt nicht nur nach Betreten der Einrichtung, sondern soll den gesamten Tag über mehrmals durchgeführt werden, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten und nach der Benutzung von Toiletten. Auch vor dem Wechsel in einen anderen Raum sollten immer die Hände gewaschen werden.
  • Niht berühren! Bitte berührt weder Augen, Nase oder Mund! Hände können Viren aufnehmen und das Virus übertragen.
  • Auf Atemhygiene achten! Haltet beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt und entsorgt Sie dieses sofort im Restmüllbehälter.
  • Mund-Nasen-Schutz tragen! Wenn ihr euch durch das Schulgebäude bewegt, müsst ihr einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nur in der Klasse und der gemeinsamen Mitte ist das nicht notwendig.
  • Krank? Zuhause bleiben! Jede Person, die sich krank fühlt, darf nicht in die Bildungs­einrichtung kommen.
  • Abstand halten! Während des gesamten Unterrichts müsst ihr einen Sicherheitsabstand von einem Meter zu den Schülern einhalten.
  • Lüften nach jeder Stunde! Während der Unterrichtsstunde soll mindestens zweimal für fünf gelüftet werden.
  • Gemeinsame Verwendung von Gegenständen vermeiden! Das enge gemeinsame Arbeiten (auch PC) sollte vermieden werden.

4. Das Entlassen der Schüler

Bitte vermeidet Ansammlungen in der Garderobe. Wartet in den Klassen, bis die Garderobe frei ist! Diesbezügliche Informationen werden euch die Klassenvortände zu Schulbeginn geben und erklären.

 

Ich danke euch und wünsche euch noch einige schöne Ferientage.
Euer Direktor
im Namen des Teams Schendlingen